37 Fallen, die GmbH-Geschäftsführer ruinieren

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kolleginnen und Kollegen,

der Staat braucht Geld. Unüberschaubare GmbH-Gesetze garantieren der Staatskasse horrende Einnahmen durch extrem hohe Strafen. Eine wichtige Einnahmequelle. 

Ihr Finanzamt will Sie ausnehmen. Nichts leichter als das, wenn die GmbH in Zahlungs-schwierigkeiten kommt. Dann haften Sie ganz schnell persönlich! 

Banken: Wunschkunde der Bank ist immer der Bürge! Der GmbH-Geschäftsführer bürgt und haftet fast immer persönlich. Entgegen aller Versprechungen des Steuerberaters, der an einer GmbH-Buchhaltung und Bilanzierung wesentlich mehr verdient ...

Entziehen Sie dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern, Banken, potenziellen Gläubigern und der Justiz die Angriffsfläche, Sie ruinieren zu können! 


Gib der Bank keine Chance!
Gib dem Finanzamt keine Chance!
Gib dem Staatsanwalt keine Chance! 

99 Prozent aller GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, dass sie regelmäßig, Jahr für Jahr eine gravierende Straftat begehen, die ihnen die berufliche, private und ihre Existenz als Unternehmer kostet, falls sie für die GmbH Insolvenzantrag stellen müssen. 

Und das kann heutzutage ganz schnell und unverschuldet passieren, z.B. wenn man einen oder mehrere gute Kunden verliert oder wenn Zahlungen ausfallen. 

Der Staatsanwalt lacht sich fast bei jeder Insolvenz ins Fäustchen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Geschäftsführer stehen deshalb bereits mit einem Bein im Gefängnis.

Ich berate seit mehr als 40 Jahren Unternehmer, Inhaber und Geschäftsführer. Sie erhalten von mir keine Rechtsberatung, weil ich kein Rechtsanwalt bin. 

Ich zeige Ihnen Existenz bedrohende Fallen, in denen Sie jetzt bereits stecken. Fallen, die Sie arm machen werden! Fallen, die Ihnen erst ein Anwalt erklärt, wenn es zu spät ist. Wenn Sie bemerken, dass Sie bereits in einige dieser Fallen getappt sind, dann brauchen Sie sofort einen auf GmbH-Recht spezialisierten Rechtsanwalt! 

Ich bewahre GmbH-Geschäftsführer vor ruinösen Strafprozessen, horrenden Strafen, hohen Anwaltskosten, Verlust seines Ansehens in der Öffentlichkeit, usw. Und vor dem Ruin. Ausgerüstet mit diesem Wissen sind Sie als GmbH-Geschäftsführer der Justiz nicht mehr schutzlos ausgeliefert und 
können selbst dann gelassen in die Zukunft blicken, wenn die GmbH insolvent werden sollte. Vor allem auch für die Zeit nach Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer. Selbstverständlich erfahren Sie auch gleich, wie Sie sich davor schützen können. Und wie Sie sich aus den Fallen befreien, in denen Sie bereits mittendrin stecken. 

Statt GmbH = GmvH! Unzählige Urteile verwandeln eine ursprünglich angebliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einen “Geschäftsführer mit voller Haftung“.

Und das, obwohl Ihnen doch Ihr Steuerberater versprochen hat, dass Sie mit einer GmbH im Falle eines tiefen Falles nicht haften. Das Gegenteil ist der Fall. Fast jeder Geschäftsführer haftet, ohne es zu wissen, mit seinem gesamten Privatvermögen.

Dabei wollten Sie einst als stolzer GmbH-Geschäftsführer ohne Angst, ohne Herzklopfen, ohne Risiko in die Zukunft blicken. 

Ich glaube nicht, dass Sie das können. Ich wette sogar, dass Sie das nicht können. Sie können wahrscheinlich nicht einmal 5 der folgenden 37 Fragen mit JA beantworten.


Hier die Fragen: 


1. Wissen Sie ... 

... wie man die wichtigsten Vermögensteile vor dem Insolvenz-Eröffnungsantrag an eine vom Gesellschafter/Geschäftsführer gegründete neue Gesellschaft verkaufen und übereignen kann, sodass es jedem Insolvenzverwalter unmöglich ist, den Betrieb an einen Dritten zu verschleudern?


2. Wissen Sie ...
... wie man rechtzeitig erkennt, wann es keinen Sinn mehr macht, in die marode GmbH weiteres Privatvermögen zu stecken?


3. Wissen Sie ...

... ab welchem Zeitpunkt es sinnvoller ist, mit dem noch vorhandenen restlichen Privatvermögen eine neue Gesellschaft ohne Altschulden aufzubauen. 

A. N. aus H., Ex-GmbH-Geschäftsführer: 
"Leider habe ich immer nur auf meinen Steuerberater gehört und mich auf das Abenteuer GmbH eingelassen. Als es zu spät war, hat mich ein Alleskönner-Anwalt beraten und ich habe alles verloren. Das "Gewusst wie?" hätte meine und die Existenz meiner Familie im Vorfeld abgesichert, als es uns noch sehr gut ging."



4. Wissen Sie ...

... wie Sie als Gesellschafter/Geschäftsführer und Verpächter (z.B. eines Betriebs- und Geschäftsgrundstücks) in Zeiten, in denen es der GmbH noch gut geht, Ihre Pachtzins-Forderungen auch für die Zeit nach Eröffnung der Insolvenz absichern?


5. Wissen Sie … 

… was Sie als Geschäftsführer bei einer Darlehensgewährung an sich selbst unbedingt beachten müssen?


6. Wissen Sie …

… wie Sicherheiten auch noch bis zur Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens unanfechtbar gewährt werden können?


7. Wissen Sie … 

… wann bereits drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt? Sie werden staunen!


8. Wissen Sie …

… wie man das Risiko, wegen Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensgegenständen bestraft und zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, ausschließen bzw. reduzieren kann?


9. Wissen Sie …

… dass Sie sich als Geschäftsführer aus Unwissenheit bereits strafbar gemacht haben? Ich habe bisher keinen einzigen Geschäftsführer kennengelernt, der diese Falle kannte!

Die Folgen im Insolvenzfall:

1. Gefängnisstrafe bis 5 Jahre oder extrem hohe Geldstrafe!
2. Danach können Sie 5 Jahre lang nicht Geschäftsführer einer anderen GmbH werden!
3. Bei eigener Privatinsolvenz wegen Durchgriffshaftung erhalten Sie keine Restschuldbefreiung!


Sie lernen, wie Sie sich sofort schützen und die Situation entschärfen können! Dieser Tipp ist so viel wert, wie Ihnen Ihre Existenz wert ist. Dieser Tipp ist praktisch unbezahlbar! 


J. R. aus G., Ex-GmbH-Geschäftsführer: … ich bin gerade von meinem Termin beim Rechtspfleger am Amtsgericht nach Hause gekommen. Die Restschuldbefreiung wurde abgelehnt. Wenn ich nur geahnt hätte, was mir mein Steuerberater mit der Empfehlung eingebrockt hat, eine GmbH zu gründen. Jeder GmbH-Geschäftsführer ist nur einen winzigen Schritt vom wirtschaftlichen Ruin entfernt. 


10. Wissen Sie…

… welche Möglichkeiten Gläubiger haben, den Geschäftsführer wegen Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensgegenständen in Anspruch zu nehmen? 


11. Wissen Sie … 

… was bei einem eigenkapitalersetzenden Darlehen zu beachten ist?


12. Wissen Sie … 

… ob Sie ein neues Konto eröffnen dürfen, das den Gläubigern nicht bekannt ist, z.B. wenn Kontopfändung droht?


13. Wissen Sie … 

… unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, GmbH-Vermögen vor einem Gläubiger zu verstecken?


14. Wissen Sie … 

… wie Sie das Risiko des Eingehungsbetruges ausschließen können?


15. Wissen Sie ... 

… wie man die Überschuldung einer GmbH kurzfristig verhindern kann?


16. Wissen Sie … 

… was bezüglich der Arbeitnehmeranteile der Sozialabgaben unbedingt zu beachten ist?


17. Wissen Sie … 

… was der Geschäftsführer tun muss, wenn er den Arbeitnehmern ihre Nettolöhne nicht mehr zahlen kann oder will?


18. Wissen Sie … 

… ab wann der Geschäftsführer die Sozialabgaben nicht mehr abführen darf, um nicht doppelt zu bezahlen? 

19. Wissen Sie ...

... welche Unterschiede es bei der Abführung der Sozialabgaben und der Lohnsteuer gibt?


20. Wissen Sie … 

…wann der Geschäftsführer für die Umsatzsteuer mit seinem Privatvermögen haftet – und wann nicht? 


21. Wissen Sie …

…wann der Geschäftsführer die Umsatzsteuer nicht mehr bezahlen darf, weil er sonst doppelt bezahlt?

G. R. aus U., Ex-GmbH-Geschäftsführer:“Mit diesem Wissen hätte unser Familienunternehmen überlebt und ich hätte strafrechtlich keine Probleme bekommen.

22. Wissen Sie … 

…wann der Geschäftsführer der Bank keine zusätzlichen Sicherheiten mehr geben darf, weil er sich sonst strafbar macht?


23. Wissen Sie … 

… was bei Bevorzugung bestimmter Gläubiger passiert?


24. Wissen Sie … 

…wann die Weitergabe eines Schecks strafbar ist?


25. Wissen Sie … 

…was der Geschäftsführer darf, wenn er plant, nach Insolvenz der GmbH in seinem Metier weiterzumachen – in welcher Form auch immer – und mit einigen seiner bisherigen Geschäftspartnern weiter zusammen arbeiten möchte?

W. K. aus F., Ex-GmbH-Geschäftsführer:“Wenn ich diese Überlebens-Strategien für GmbH-Geschäftsführer gekannt hätte, würde es meine Firma und meine Altersversorgung heute noch geben!”

26. Wissen Sie …

…welche Alternativen mehrere Bankkonten bieten - und was Sie überhaupt dürfen? 


27. Wissen Sie ...

… welche Gefahr bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH für die Verpächterin besteht, wenn sie der klammen Schuldnerin helfen möchte?


28. Wissen Sie ...

… wer, außer dem Geschäftsführer, ebenfalls die Pflicht hat, einen Insolvenzantrag zu stellen?


29. Wissen Sie ...

… wie der Geschäftsführer eine Rufschädigung, zumindest für Außenstehende, vermeidet?


30. Wissen Sie ...

… wie der Geschäftsführer zwischen Eintritt der Insolvenzreife und Eröffnung des Insolvenzverfahrens vermeidet, sich strafbar zu machen?


31. Wissen Sie ... 

… wie der Geschäftsführer sicherstellt, dass bei späteren strafrechtlichen Vorwürfen und Schadensersatzansprüchen die Kosten seiner anwaltschaftlichen Vertretung von der GmbH bezahlt werden?


32. Wissen Sie ...

… was zu tun ist, wenn der Geschäftsführer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über seine „alte“ GmbH weitere Geschäfte tätigen möchte?


33. Wissen Sie ...

… wie die neue GmbH Vermögen von der alten erwirbt, ohne dass sie für deren Schulden haftet?


34. Wissen Sie ... 

… wie die alte GmbH der neuen einzelne Vermögensgegenstände verkauft und diese Kaufgegenstände auch zugleich, also vor dem Insolvenzantrag übereignet, damit sie nicht Bestandteil der Insolvenzmasse werden?


35. Wissen Sie ... 

…wie die Gefahr der Anfechtung des Erwerbs von Massegegenständen an die neue GmbH verschwindend niedrig gehalten bzw. in der Praxis ausgeschlossen wird?

A. K. aus D., Geschäftsführer einer gut gehenden GmbH: "Hier werden Haftungsfallen aufgezeigt, in die fast jeder Geschäftsführer tappt. Die meisten Fallen und ihre existenzvernichtenden Folgen waren mir völlig unbekannt. Mein Steuerberater hat mich damals nicht aufgeklärt. Und auf die Idee, einen Anwalt für den Fall des Falles zu fragen, bin ich nicht gekommen. Wer geht schon zu einem Anwalt, wenn alles gut läuft, und fragt, was passieren könnte? Die Problemlösungen sind in den Videos so genau beschrieben, dass man sofort erkennt, was zu tun ist. Das Ergebnis ist einfach toll. Sie haben ganze Arbeit geleistet und dafür gesorgt, dass ich mit Freude in die Zukunft blicken kann.”



36. Wissen Sie ...


…was bezüglich der Arbeitsverhältnisse zwischen der alten und der neuen GmbH zu beachten ist?


37. Wissen Sie…

… dass Ihre Gläubiger Ihnen als Geschäftsführer mit einer Strafanzeige drohen dürfen, falls sie ihnen den Schaden nicht ersetzen, der durch durch eine anfechtbare Handlung entstanden ist? 

Ein Geschädigter einer strafbaren Handlung ist immer befugt, mit einer Strafanzeige zu drohen, um Schadensersatz zu erlangen. Eine solche Drohung ist keine strafbare Erpressung! 

Die meisten Geschäftsführer kennen diese Waffe nicht. Diese Vorgehensweise bringt für einen Gläubiger oft mehr als alle anderen Möglichkeiten. 

Das bedeutet jedoch, dass auch Sie diese Vorgehensweise gegen Schuldner einsetzen können, um auf diese Weise durch Insolvenz des Schuldners drohende Verluste ausgleichen oder mindern können. 


Wenn Sie diese 37 Fragen nicht mit einem eindeutigen JA beantworten können, dann spart Ihnen dieses Wissen in den nächsten Jahren mindestens 100.000 Euro an Anwaltskosten, Strafen und Haftungssummen bei entsprechender Durchgriffshaftung. 

Wenn Sie dieses Wissen nicht haben, dann liegt die Chance, dass Sie durch Ihre Fehler als Geschäftsführer Ihre Existenz verlieren, bei 80 bis 99 Prozent. Wegen Unwissenheit!  

Hier noch die letzte Frage, die Sie jedoch nicht wissen können: 


38. Wissen Sie…

… unter welchen simplen Voraussetzungen Sie sich, wie ich, für 50 - 100 Euro Monatsbeitrag ohne Selbstbeteiligung in einer privaten Krankenversicherung versichern können? Ich zahlte als 63-jähriger monatlich 65 Euro ohne Selbstbeteiligung bei einer der größten und bekanntesten Versicherungen Europas. Das können Sie auch. Rechnen Sie selbst, wie viel Geld Sie mit diesem Tipp Monat für Monat sparen. 

Sie entscheiden über die Absicherung Ihrer und die Existenz Ihrer Familie. 

Ihr 








Horst D. Deckert, Geschäftsführer



P.S. Beseitigen Sie sofort alle versteckten und größtenteils unbekannten Haftungsfallen, die Banken, Mitbewerbern, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, sonstigen potenziellen Gläubigern - und vor allem der Justiz eine große Angriffsfläche bieten.

Meine eigene Erfahrung in 40 Jahren Beratung von Inhabern und Gesellschafter-Geschäftsführern – zeigt, dass 99 Prozent der Geschäftsführer früher oder später zur schnellen “Beute” der Justiz werden.

Es hat sich gezeigt, dass für die Probleme eines GmbH-Geschäftsführers oft ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. 

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